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Rechtswirt/in (FSH) - Berufliche Perspektiven

Exemplarisch kann ein Rechtswirt z.B.:

  • als Rechtsanwaltsfachangestellte/r durch das Rechtswirt-Studium Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze und Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Rechtsanwalt/Notar viel materiell-rechtliche bzw. prozessuale juristische Aufbereitungsarbeit abgenommen wird

  • auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen

  • als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen

  • als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser keine gesonderte juristische Ausbildung absolviert hat

  • als Bachelor of Law für Firmen oder Anwaltskanzleien rechtlich fundierte Aktenbearbeitung gewährleisten, das das Bachelor Studium selbst nur 3 Semester Grundlagen des Rechts beinhaltet

  • als selbständiger Rechtsdienstleister nach dem RDG qualifizierte juristische Aufgaben anbieten

  • als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen

  • als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen

  • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen

  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen

  • kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig und rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln

  • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen

  • schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern

  • an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken

  • Gewährleistungs- und Haftungsproblematiken selbständig bearbeiten.


Konkret kommen für ihn -- ähnlich wie für Juristen mit nur 1. Staatsprüfung -- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

  • als höher qualifizierter Fachangestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten

  • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher

  • als zugelassener Rechtsdienstleiter nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Rechtswirt als Sachkundenachweis anerkannt (s. OLG Dresden u. OLG Hamm v. 14.12.2010)
  • als selbständiger Rechtsmediator

  • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (s. OLG Hamm v. 03.06.2011)

  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen

  • als Personalreferent oder Personalleiter

  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen

  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben und als Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes

  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen

  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)

  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion

  • in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen

  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben









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